Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen unterteilen die Zahn- und Kieferfehlstellungen in Behandlungsgrade, die sogenannten „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, den KIG. Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die Zahn- und Kieferfehlstellung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppe drei, vier und fünf fällt. Ob dies der Fall ist, ist meist schon beim ersten Untersuchungstermin ersichtlich. Außervertragliche Leistungen und Zahn- und Kieferfehlstellungen des KIG-Behandlungsgrades eins und zwei können von privaten Zusatzversicherungen erstattet werden. Welche Leistungen erstattet werden und das Ausmaß der Erstattung ist abhängig vom jeweiligen Tarif und dem jeweiligen Versicherer.
Bei Erwachsenen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nur noch bei schweren Kieferanomalien, die durch eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung behandelt werden, an den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung.
Bei privat versicherten Patienten gehört die kieferorthopädische Behandlung meist zum Leistungsumfang der privaten Versicherung. Ob und in welcher Höhe sich Ihre Versicherung an den möglichen Kosten beteiligt, klären Sie vor Beginn einer Behandlung mit Ihrer Versicherung.